| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Preise:
Alle Preise sind
inkl. 7.6 % Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
Lieferungen ins Ausland sind von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit.
Bestellung:
Um Verwechslungen zu
vermeiden, bitten wir Sie, bei jeder Bestellung unsere Artikelbezeichnung-,
Nummer anzugeben. Bei Kleinbestellungen unter CHF 100.00 wir ein Zuschlag
erhoben.
Termine:
Die vereinbarten
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung begründen
keinerlei Ersatzansprüche.
Versand &
Verpackung:
Lieferung ab Lager
(Frankolieferung mit Frachtverrechnung). Die Ware reist auf die Gefahr des
Empfängers. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen abgeschlossen.
Transportschäden sind bei Empfangbahn-, speditionsamtlich oder postamtlich
festellen und belegen zu lassen. Expresszuschläge CHF 30.00 Inland (Schweiz). Verpackung
wird zu Selbstkosten verrechnet.
Zahlung:
Innert 10 Tagen ab
Rechnungsdatum rein netto. Bei Neukunden gegen Vorauszahlung.
Eigentumsvorbehalt:
Lieferungen bleiben
bis zur restloser Bezahlung Eigentum von Algenfrei Studer B2BC.
Retouren:
Nur mit vorgängier Absprache, mit der Originalverpackung und ein einem einwandfreiem (gereinigt &
entkalkt) Zustand. Versandkosten gehen zu Ihren Lasten an folgende Lageradressen:
Reklamation: Reklamationen sind uns innert 8 Tagen nach Lieferdatum mitzuteilen.
Sachmängelgewährleistungsansprüche:
Mahnungen:
Bei Mahnungen fallen
Mahnspesen für die Aufwände an.
Garantie:
Für alle Produkte ist
eine Herstellergarantie von 24 Monaten. Die Spedition oder das Porto an die
Reparaturwerkstätte gehen zu Lasten des Käufers. Damit ein Garantiefall rasch
erledigt werden kann, ist als Garantienachweis ausschliesslich die
Originalrechnung anerkannt. Die Gewährleistung von Algenfrei für die von ihr gelieferten
Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des
Herstellers/Lieferanten.
Ausgeschlossen ist
die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen
zugrunde liegt:
a) unzulängliche
Wartung
b) Nichtbeachten der
Betriebs- oder Installationsvorschriften
c) zweckwidrige
Benutzung der Produkte
d) Verwendung von
nicht genehmigten Teilen und Zubehör
e) natürliche
Abnutzung
f) Transport,
unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g) Modifikationen,
oder Reparaturversuche
h) äussere Einflüsse,
insbesondere höhere Gewalt, sowie andere Gründe, welche weder von Algenfrei
Studer B2BC noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom
Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen, sowie vom Kunden
verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender,
oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch Algenfrei
auf Kosten des Kunden.
Die während der
Garantiezeit erfolgte Instandsetzung, Ersatz, oder sonstige Reparatur hat keine
Unterbrechung, oder Verlängerung der Garantiezeit zur Folge, ebenso nicht für
die augetauschten/reparierten Komponenten.
In jedem Falle hält
sich der Kunde an die von Algenfrei bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten
definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
Mietgeräte:
Mieten und
Nebenkosten sind rein netto, innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Der minimale Rechnungsbetrag ist CHF 75.-- pro Gerät pro Monat, plus eine
einmalige Auftragspauschale. Die bezahlte Miete wird zu 90% angerechnet bei Kauf.
a. Die Mietgeräte mit
allen ihren Bestandteilen bleiben Eigentum der Algenfrei Studer B2BC.
Der
Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des
Magazinausganges bis zum Zeitpunkt des Magazineinganges und haftet in
vollem Umfang
für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe
Handhabung, äussere Einflüsse, Drittpersonen, Diebstahl etc.).
b. Nicht retournierte
oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw.
Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
c. Schäden an den
Geräten durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.
d. Das Versichern der
Mietgeräte samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl und Elementärschäden
ist Sache des Mieters.
e. Bei Diebstahl oder
Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, immer einen Polizei- rapport
erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter vom
Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.
f. Der Mieter
bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheines oder nach Erhalt der
Mietgeräte, dass er die Geräte geprüft hat und für einwandfrei erklärt.
Nachträglich erklärte Mängel können von der Algenfrei Studer B2BC nicht
anerkannt werden.
g. Jede Art von
Änderungen an den Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden
Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.
h. Die Algenfrei
Studer B2BC behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in
angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch
den Mieter weder entfernt, noch unsichtbar gemacht werden.
i. Verzichtet der
Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischen Kontrolle
der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von der Algenfrei
Studer B2BC erstellte Bestandesaufnahme.
Gerichtsstand:
Rotkreuz, 01. July 2008 |
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